Verbot der Behinderung der Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 130 AEUV

Autor

Univ.-Prof. Dr. Gerhard Merk
Universität Siegen, Fakultät III – Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht

Publikationsdetails

  • Herausgeber: Jung-Stilling-Gesellschaft e.V.
  • Veröffentlichungsjahr: 2008
  • DOI: https://doi.org/10.61030/PPHF3830

Abstract

Dieses Lehrmittel analysiert die rechtlichen Grundlagen der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß Artikel 130 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Es wird erläutert, dass weder die EZB noch nationale Zentralbanken Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen dürfen. Ebenso verpflichten sich diese Organe und Regierungen, den genannten Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der EZB oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen. Das Dokument betont die Bedeutung dieser Unabhängigkeit für die effektive Durchführung der Geldpolitik und die Wahrung der Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet.

Schlagwörter

Europäische Zentralbank, EZB, Artikel 130 AEUV, Unabhängigkeit, Geldpolitik, Europäische Union, Zentralbankrecht

Zitierempfehlung

Merk, G. (2008). Verbot der Behinderung der Europäischen Zentralbank gemäß Artikel 130 AEUV. Jung-Stilling-Gesellschaft e.V.

Vollständiges Dokument (PDF)

https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/downloads/lehrmittel/eur_zentralbk_behinderung.pdf

Metadaten und Informationen

  • Veröffentlicht: 2008
  • Lizenz: Alle Rechte vorbehalten